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Italienisches VerkehrsrechtWenn Sie in Italien an einem Unfall beteiligt wurden und es zu Sach- und Personenschäden gekommen ist, ist es wichtig, seine Ansprüche zu kennen. In früheren Zeiten nahm die Korrespondenz in einer anderen Sprache oft viel Zeit in Anspruch. Die Anspruchsgrundlagen sind im italienischen Recht vielfach anders gelagert als im deutschen. Es ist daher wichtig, dass die Schadensregulierung mit Hilfe von Spezialisten erfolgt, die fundierte Kenntnisse des italienischen Rechts besitzen.
Nicht nur bei Sachschäden, wie z.B. Wertminderung und Nutzungsausfall, sondern insbesondere bei Personenschäden gibt es große Unterschiede. Häufig werden die eigenen Rechte gar nicht erkannt. So werden manchmal auch Ansprüche übersehen, wie z.B. die eigenen Rechte naher Angehöriger. Im Falle einer Tötung eines Menschen spricht das italienische Recht den Hinterbliebenen eigene Schadenersatzansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden und Nichtvermögensschäden zu.

Grundsätzlich gibt es zwei Alternativen, seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Nach einem Unfall in Italien können bei der dort seßhaften italienischen Versicherung in Italien die Ansprüche direkt angemeldet werden oder es erfolgt seine Schadensabwicklung über einen Regulierungsbeauftragten der italienischen Haftpflichtversicherung in Deutschland.

Welche Art der Regulierung erfolgen soll, hängt regelmäßig vom Einzelfall ab. Es empfiehlt sich, bei größeren Sachschäden oder Personenschäden wegen der Besonderheiten des italienischen Schadensersatzrechtes einen Anwalt zu beauftragen, der sich im italienischen Recht gut auskennt.

Die Schadensregulierung in Italien unterscheidet sich vor allem auch dadurch, dass das italienische Zivilgesetzbuch zunächst von der Schuld des Fahrers am Zustandekommen des Unfalls ausgeht. Kann die Schuldfrage nicht abschließend geregelt werden, so zahlt jeder der beteiligten Parteien den Schaden mit einer Quote von 50 %.
Vorsicht ist in Hinblick auf die Verjährung von Schadenersatzansprüchen geboten.
Nach Art. 2947 Abs. 2 Codice Civile verjähren Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall in zwei Jahren. Von dieser Regelung bestehen jedoch Ausnahmen, wenn z.B. die zugrunde liegende Handlung zugleich eine Straftat darstellt. Kann nach einem Unfall in Italien ein Verursacher nicht ermittelt werden oder ist dieser nicht versichert, so kann der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem italienischen Garantiefonds (Fondo di Garanzia per le vittime della Strada ) geltend machen.

Unsere Kanzlei ist sowohl in Deutschland wie in Italien vor allem auch vor Gericht tätig. Frau Rechtsanwältin und avvocato Feller ist in München und Rom zugelassen. Sie ist Autorin einiger Aufsätze zum Thema Unfallregulierung in Italien und diverser Fachbücher, wie z.B. für den Bereich Auslandsunfall „Handbuch für Verkehrsrecht“, erschienen beim Otto Schmidt Verlag und für das Gebiet „Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen in Europa“, Herausgeber Ausländischer Anwaltsverein Deutschland e.V., BoD-Verlag, ISBN 978-3-8423-1445-0.

Unsere Kanzlei führt auch Regresse für deutsche Sozialversicherungsträger bei Unfällen in Italien durch.

Seit Mitte März 2012 ist bei der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen  aus Verkehrsunfällen in Italien eine Mediation zwingend erforderlich.

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