Wollen Sie ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung in Italien erwerben, so beraten wir Sie gerne bei der Abfassung bzw. der Prüfung eines Kaufvertrages.
Das italienische Immobilienrecht unterscheidet sich stark vom deutschen Recht. Oft werden insbesondere die rechtlichen Wirkungen des Vorvertrages unterschätzt.
Frau Rechtsanwältin und Avvocato Feller ist Autorin des Länderberichtes für italienisches Grundstücksrecht des BGB-Kommentar Sachenrecht, herausgegeben von Nomos in Verbindung mit dem DAV.
Darüber hinaus ist sie Referentin beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer ( BDÜ ) in München für die Terminologie im deutsch-italienischen Immobilienrecht.
Lesen Sie mehr im PDF-Artikel "Immobilienrecht in Italien".
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