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Italienisches VersicherungsrechtUnsere Kanzlei ist in Deutschland wie auch in Italien rund um Schäden und das Versicherungsrecht tätig.

In Italien können wir Sie aufgrund der Doppelzulassung von Rechtsanwältin und Avvocato Feller auch vor dortigen Gerichten vertreten.

Über unser Büro in Rom können wir schnell Einsichten in Polizeiakten und medizinische Unterlagen beschaffen, die von Versicherungen meist zur Grundlage einer Regulierung gemacht werden.

Auch verfügen wir über gute Kontakte zu italienischen Kfz-Sachverständigen sowie zu Gerichtsmedizinern, mit denen wir eng zusammenarbeiten.

Bei Regressen vertreten wir auch Sozialversicherungsträger gegenüber italienischen Versicherungen und vor italienischen Gerichten, da auf diesem Gebiet die 4./5. KH-Richtlinie nicht greift.


Frau Feller ist Mitglied des Ausschusses Versicherungsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer und dort insbesondere für den Bereich Internationales zuständig.

Was können wir für Sie tun? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf ...

Aktuelles

Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Unsere Hinweise dazu finden Sie hier.