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Das Eintreiben von Forderungen in Italien gehört zu unseren anwaltlichen Kernkompetenzen.

Mehrere unserer nichtanwaltlichen Mitarbeiter sind italienische Muttersprachler und gut geschult, was den Forderungseinzug betrifft.

Wenn Ihr  Kunde oder ein sonstiger Schuldner, der sich in Italien befindet, Ihre Forderungen nicht zahlt, so sind wir Ihnen  gerne über unser Büro in München oder in Rom behilflich.

Häufig reicht schon ein außergerichtliches Einschreiten, um Ihre Forderung einzuziehen, ansonsten leiten wir zügig in Italien ein Gerichtsverfahren ein, das zu einem vollstreckbaren Titel führt. Auch um die sich anschließende Vollstreckung des Urteils kümmern wir uns.

Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Titels, so können wir diesen für in Italien vollstreckbar erklären lassen.

Was können wir für Sie tun? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf ...

Aktuelles

Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Unsere Hinweise dazu finden Sie hier.