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Italienisches StrafrechtWir sind tätig bei Straftaten mit Bezug zu Italien.

Das  italienische Strafrecht weicht ebenso wie das italienische Strafprozessrecht wesentlich vom deutschen Recht ab.

Des weiteren sind sehr gute italienische Sprachkenntnisse für eine sachgerechte Verteidigung erforderlich.

Es gibt erhebliche Besonderheiten. So ist z.B. der in Italien häufig vorkommende Hausarrest dem deutschen Recht unbekannt.

Sollten wir nicht selbst die Verteidigung über unser Büro in Rom übernehmen, so stehen Ihnen über unser seit Jahren ausgebautes Netzwerk spezialisierte Rechtsanwälte in ganz Italien zur Verfügung, die Ihnen weiterhelfen können.

Was können wir für Sie tun? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf ...

Aktuelles

Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Unsere Hinweise dazu finden Sie hier.